
Golden Visa
Ungarn: Golden Visa
Eine verlängerbare europäische Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre über einen qualifizierenden Investmentfonds oder eine Spende im öffentlichen Interesse.
- Ab
- 250.000 €
- Dauer
- 2 bis 3 Monate
- Aufenthalt
- Nicht erforderlich
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- Mindestbetrag
- Ab 250.000 €2 Qualifikationswege
- Zeitrahmen
- 2 bis 3 Monate
- Status
- Langfristiges Aufenthaltsrecht · Weg zur Staatsbürgerschaft
- Präsenz
- Keine
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Familie
- Ehepartner + Kinder
Die Möglichkeit
Warum Ungarn
Das ungarische Gastinvestorenprogramm (gestartet am 1. Juli 2024 auf Grundlage des Gesetzes XC von 2023) beruht auf einer qualifizierenden Investition in einen Immobilienfonds oder einer Spende an eine berechtigte Hochschuleinrichtung. Ein direkter Immobilienweg über 500.000 EUR war für einen Start im Januar 2025 angekündigt und wurde von der Regierung am 20. Dezember 2024 zurückgezogen, bevor er in Kraft trat; er ist derzeit kein Qualifikationsweg.
Die Quelle beschreibt Reiserechte für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum und eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre, für deren Erhalt kein Mindestaufenthalt erforderlich ist. Die Staatsbürgerschaft ist ein gesondertes Einbürgerungsverfahren, das 8 Jahre ununterbrochenen physischen Aufenthalt und weitere Bedingungen voraussetzt.
Reiserechte
Nur angezeigt, wenn bestätigt.
- Reisen im Schengen-Raum
Für wen es geeignet ist
Geeignet. Weniger geeignet.
Das Zielland Ungarn eignet sich für Antragsteller, die ein langfristiges Aufenthaltsrecht ohne Umzug anstreben. Die beiden Listen zeigen, wo das Programm passt und wo ein anderes Programm besser geeignet ist.
Geeignet, wenn Sie Folgendes suchen
- Investoren, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU ohne Mindestaufenthalt für deren Erhalt wünschen.
- Antragsteller, die eine regulierte Fondsinvestition der direkten Verwaltung von Immobilien vorziehen: Ein direkter Immobilienweg wird derzeit nicht angeboten.
- Familien, die einen späteren Umzug in die EU planen und später den Einbürgerungsweg mit 8 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erfüllen können.
Weniger geeignet, wenn Sie Folgendes brauchen
- Antragsteller, die den direkten Immobilienweg über 500.000 EUR nutzen wollten: Er wurde angekündigt und vor dem geplanten Start im Januar 2025 wieder zurückgezogen.
- Antragsteller, die eine automatische oder beschleunigte EU-Staatsbürgerschaft suchen: Die Einbürgerung setzt 8 Jahre ununterbrochenen physischen Aufenthalt sowie Sprach- und Integrationsprüfungen voraus.
- Antragsteller, die die rechtmäßige Herkunft von mindestens 250.000 EUR (Fondsweg) oder 1.000.000 EUR (Spendenweg) nicht belegen können.
Qualifikationswege
Verfügbare Wege
Die Mindestbeträge unterscheiden sich je nach Weg erheblich, daher gibt es keinen einheitlichen Betrag. Die Beträge sind unverbindlich und werden vor jedem Mandat mit der zuständigen Behörde bestätigt.
- Investmentfonds
250.000 €
Immobilienfonds
Anteile an einem Investmentfonds, der bei der Ungarischen Nationalbank (MNB) registriert ist, gehalten auf einem gesperrten Wertpapier-Unterkonto für mindestens 5 Jahre.
Niedrigster Einstieg - Beitrag an den Staat
1.000.000 €
Spende im öffentlichen Interesse
Nicht rückzahlbare Spende an eine berechtigte Hochschuleinrichtung, die von einer gemeinnützigen Treuhandstiftung getragen wird.
Anforderungen
Voraussetzungen und Unterlagen
Wer einen Antrag stellen kann, regeln 5 Vorgaben zum Antragsteller, zur Staatsangehörigkeit, zur Hintergrundprüfung und zur Qualifikation; die Checkliste umfasst 6 Unterlagen. In denselben Antrag können einbezogen werden: Ehepartner, minderjährige Kinder und volljährige unterhaltsberechtigte Kinder.
Wer einen Antrag stellen kann
Antragsteller
- Gültige umfassende Krankenversicherung für den Antragsteller und alle einbezogenen Familienmitglieder.
Staatsangehörigkeit
- Der Antragsteller muss Staatsangehöriger eines Landes außerhalb von EU und EWR („Drittstaatsangehöriger“) sein.
Hintergrundprüfung
- Keine Vorstrafen im Herkunfts- und im Wohnsitzland.
- Der Antragsteller darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit Ungarns darstellen.
Qualifikation
- Belegte rechtmäßige Herkunft der Mittel für die Investition oder die Spende.
Checkliste der Unterlagen
Einbeziehung der Familie
Ehepartner
EingeschlossenMinderjährige Kinder
EingeschlossenAltersgrenzeUnter 18
Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder
EingeschlossenAltersgrenze18+ (bei nachweislicher finanzieller Abhängigkeit)
Unterhaltsberechtigte volljährige Kinder können berechtigt sein; die Prüfung erfolgt nach den individuellen Umständen.
So funktioniert es
Das Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasst 4 Schritte. Schätzung der Quelle für den gesamten Ablauf: 2 bis 3 Monate.
Beratung und Wahl des Wegs
Prüfung der Voraussetzungen, Wahl zwischen Fondsweg und Spendenweg sowie Vorbereitung der rechtlichen Unterlagen.
Antrag auf das Gastinvestorenvisum
Sie beantragen das Gastinvestorenvisum bei einem ungarischen Konsulat. Das Visum ist bis zu 6 Monate gültig und erlaubt die Einreise, um die Investition abzuschließen.
Ungarisches Konsulat
Abschluss der Investition
Sie reisen nach Ungarn ein und schließen die gewählte Investition ab: Erwerb der Fondsanteile oder Leistung der Spende.
Bei der Ungarischen Nationalbank registrierter Fondsverwalter oder die empfangende Einrichtung
- Dauer
- Innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Einreise
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Sie reichen den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Regionaldirektion ein. Die biometrischen Daten werden erfasst und die Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von 10 Jahren wird ausgestellt.
Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei (NDGAP)
- Dauer
- Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise zu stellen; angegebene Bearbeitungszeit 21 Tage, ohne den Zeitraum für die Vorlage des Investitionsnachweises.
- Schätzung der Quelle für den gesamten Ablauf
- 2 bis 3 Monate
Alternativen
Im Vergleich mit Alternativen
Das Zielland Ungarn im Vergleich zu 2 Golden-Visa-Programmen: Vereinigte Arabische Emirate ab 750.000 AED und Lettland ab 50.000 €.
Dieses Programm
Ungarn: Golden Visa
- Ab
- 250.000 €
- Zeitrahmen
- 2 bis 3 Monate
- Familie
- Ehepartner + Kinder
Sie sind hier
VAE: Golden Visa und Aufenthaltsrecht
- Ab
- 750.000 AED
- Zeitrahmen
- 2–4 Wochen
- Familie
- Ehepartner + Kinder + Eltern
Fragen
Häufige Fragen zum Programm
Kurze Antworten auf 7 Fragen zum Programm „Ungarn: Golden Visa“.
10 Jahre, verlängerbar um weitere 10 Jahre, wenn die Bedingungen der Investition oder der Spende erfüllt bleiben.
Nein. Für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ist kein physischer Mindestaufenthalt erforderlich.
Ja. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt dazu, in Ungarn zu arbeiten und ein Unternehmen zu führen, ohne gesonderte Arbeitserlaubnis.
Nicht automatisch. Die Einbürgerung setzt 8 Jahre ununterbrochenen physischen Aufenthalt, keine Vorstrafen sowie bestandene Prüfungen zu den Grundlagen der Verfassung und der ungarischen Sprache voraus.
Nein. Er war für einen Start im Januar 2025 angekündigt und wurde von der Regierung am 20. Dezember 2024 zurückgezogen, bevor er in Kraft trat.
Ja. Ungarn erlaubt die doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaft; Sie müssen nicht auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten.
Visumfreies Reisen für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Nächster Schritt
Lassen Sie Ihre Voraussetzungen prüfen, bevor Sie sich festlegen.
Ein Spezialist prüft Ihr Profil anhand der aktuellen Regeln, bestätigt den passenden Weg und erstellt ein vollständiges Kostenangebot. In dieser Phase werden keine Unterlagen eingeholt.
- Programm: „Ungarn: Golden Visa“, automatisch übernommen